Saarländischer Landesverband für Tanzsport
DTSA-Abnahme - Leitfaden zur Durchführung

Sie wollen eine DTSA-Abnahme durchführen?
Nichts einfacher als das!

1. Anmeldung

Melden Sie Ihr Vorhaben mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin bei der DTSA-Beauftragten an (möglichst per E-Mail). Die gültige Exceldatei für das aktuelle Jahr wird Ihnen zugemailt mit allen Hinweisen und den notwendigen Formularen inklusive einer Datenerfassung, die im Anhang automatisch die Abnahmekarten ausfüllt, so dass nach Ausdruck dieser Karten die Teilnehmer nur noch unterschreiben müssen. Der Prüfer bekommt diese Abnahmekarten vorgelegt und füllt sie aus. Nach der Prüfung werden diese Abnahmekarten per Post an die DTSA-Beauftragte geschickt, ebenso bitte per Mail die Datenerfassung mit dem Meldeblatt.

2. Vorbereitung

Die DTSA-Beauftragte besorgt alles Notwendige für die Abnahme. Sie selbst bereiten in Ihrem Verein alles Erforderliche vor:
- bestimmen einen Abnahmeleiter (s.u.)
- unterrichten die Abnehmer (mit gültiger Lizenz!)
- teilen die Paare und die Reihenfolge der Tänze ein
- lassen die Abnahmekarten - bitte leserlich - ausfüllen (nur wenn nicht mit Excel gearbeitet wird)
- ziehen von den Bewerbern die Gebühren gemäß Finanzordnung DTV ein.
Eine aktuelle Liste der DTSA-Abnehmer kann bei der DTSA-Beauftragten angefordert werden.

3. Anfordern der Unterlagen

Füllen Sie das Meldeblatt aus und schicken es zusammen mit allen Abnahmeunterlagen an die DTSA-Beauftragte. Sie leitet alles Notwendige an den DTV-Beauftragten weiter. Die DTSA-Beauftragte überprüft Ihre Unterlagen, erstellt die Urkunden und stellt sie Ihnen mit den Abzeichen zu.

4. Durchführung der Abnahme

Sie führen die Abnahme durch und händigen den Bewerbern nach erfolgreichem Abschneiden Urkunden und Abzeichen aus.

5. Abrechnung

Der Rechnungsbetrag an den DTV ist erst nach Erhalt der Rechnung durch den DTV-Beauftragten zu begleichen.

Und nun viel Erfolg und Spaß bei der nächsten DTSA- Abnahme in Ihrem Verein!
 
Bitte beachten Sie: Der Abnahmeleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme verantwortlich. Er muß sich an die "Richtlinien für Prüfungsleiter" halten. Ebenso muß er die "Verleihungsbedingungen" kennen. Beide Texte können in der Broschüre "Das Deutsche Tanzsportabzeichen",die auf der Webseite des DTV eingestellt ist, nachgelesen werden. Der Abnahmeleiter ist auch für die korrekte Ausfüllung der Prüfungskarten verantwortlich. Bitte auch darauf achten, wenn eine Namensänderung durch Heirat stattgefunden hat, diese auf der Abnahmekarte zu vermerken.

Das Tanzsternchen

Das Tanzsternchen - DTSA speziell für Kinder

Das Tanzsternchen für Kinder
Das Tanzsternchen

Seit Januar 2011 sind DTSA-Abnahmen speziell für Kinder bis 8 Jahren möglich. Alle Regelungen dazu finden Sie in den DTSA-Verleihungsbedingungen, beschlossen vom Ausschuss für Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport sowie dem Hauptausschuss.

Regelung zum Kennenlernen:
Durchführung kostenfrei bis zur Anpassung der DTV-Finanzordnung im kommenden Jahr 2012, Abwicklung wie bei DTSA-Abnahmen. Es gibt dafür neue kindergerechte Urkunden und Buttons mit dem Tanzsternchen.

Bitte beachten: Die Urkunden und Buttons werden nur nach Bedarf bestellt. Daher bitte die Anzahl der Tanzsternchen bei einer DTSA Abnahme rechtzeitig VOR dem Abnahmetermin mitteilen. Ansonsten verzögert sich die Ausgabe der Urkunden und Buttons (abhängig von den Lieferzeiten)!


Die Beauftrage für Breitensport und DTSA