
Kaderrichtlinien
I. Allgemeines
(a) | Die Leistungskader im SLT dienen der Förderung zur sportlichen Weiterentwicklung der Spitzen- sowie der talentierten Nachwuchspaare zwecks weiterer Anpassung an das nationale Spitzenniveau im Tanzsport. |
(b) |
Den Kadern können nur Paare angehören, die sich entweder im nationalen und/oder Verbandsbereich in einer Spitzenposition befinden, oder die erwarten lassen, diese Spitzenposition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen. |
(c) | Um eine optimale Förderung und Betreuung zu gewährleisten, müssen mittels der gegebenen finanziellen und technischen Möglichkeiten, diese rationell und sinnvoll sowie für jedes Kaderpaar in ausreichendem Maße eingesetzt werden. |
(d) |
Die sich aus Vorstehendem ergebende Konzentration verlangt für die Kaderzugehörigkeit von Spitzenpaaren eine nachweisbare Leistungsstabilität, von Talentpaaren eine erkennbare stetige Leistungssteigerung, wobei für letztere die absehbare Dauer der leistungssportlichen Entwicklung bis zur nationalen Höchstleistung in angemessener Relation zum Alter beider Partner stehen muss. |
II. Kaderausschuss
Der Kaderausschuss des SLT setzt sich wie folgt zusammen: | |
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SLT – Sportwart / Sportwartin |
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SLT – Jugendwart / Jugendwartin |
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SLT – Lehrwart / Lehrwartin |
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SLT – Kaderbeauftragter / Kaderbeauftrage |
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zuzüglich für Formationswettbewerbe JMD die/der SLT-Beauftrage für JMD |
III. Kaderstruktur
(a) Einzelwettbewerbe |
Der D-Kader für die Einzelwettbewerbe wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader D - 1 bis D - 4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien: |
D - 4 Kader
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Mindestalter 16 Jahre
Paare Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Hauptgruppe der Startklasse S in Standard oder Latein |
D - 3 Kader
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Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24 Jahre
Paare Platz 1 und 2 der Landesmeisterschaften der Startklasse A in Standard oder Latein; Paare der Startklasse A und S in Standard oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge |
D - 2 Kader
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Mindestalter 14 Jahre - Höchstalter 24 Jahre
Paare Platz 1 der Landesmeisterschaften der Startklasse B in Standard oder Latein; Paare ab Startklasse B in Standard oder Latein auf Grund besonderer sportlicher Erfolge |
D - 1 Kader
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Mindestalter 12 Jahre - Höchstalter 18 Jahre
Talentpaare der Junioren ab Startklasse C in Standard oder Latein. |
(b) Formationswettbewerbe |
Der D- Kader für die Formationswettbewerbe Standard und Latein sowie für Jazz- und Modern Dance (JMD) wird in Abstimmung mit dem Rahmentrainings- und Strukturplan des Deutschen Tanzsportverbandes in die Kader D - 2 bis D - 4 unterteilt. Für den Leistungskader des SLT gelten folgende Kriterien: |
D - 4 Kader
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bestplazierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD
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D - 3 Kader
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zweitbestplatzierte saarländische Formationen in der 1. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und
bestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD
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D - 2 Kader
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zweitbestplatzierte saarländische Formationen in der 2. Bundesliga Standard und Latein sowie JMD und bestplatzierte
saarländische Formationen in der Regionalliga Standard und Latein sowie JMD und saarländische Formationen mit Zukunftsperspektiven ab Oberliga Standard und Latein sowie JMD
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IV. Kaderzugehörigkeit
(a) Einzelwettbewerbe | |
1. | Kaderpaare, die sich in mehreren Turnierarten für die Kader qualifiziert haben, werden in den von ihnen höchsterreichten Kader eingestuft. |
2. | Berufungen in den D - 1-Kader erfolgen durch das SLT - Präsidium. Dieses kann die Berufungsmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren. |
3. | Kaderpaare, die sich in einer Turnierart für einen Kader qualifiziert haben und auch in der Turnierart Kombination bei den Gebietsmeisterschaften an den Start gehen, können als Gastpaar an den Kadermaßnahmen der anderen Turnierart teilnehmen. |
4. | Kaderpaare gehören unter der Voraussetzung regelmäßiger Wettkampfteilnahme bis zur nächsten Landesmeisterschaft der Turnierart dem Kader an. |
5. | Die Teilnahme an den jeweiligen Deutschen Meisterschaften bzw. Deutschlandcups und der hierzu lt. TSO vorgeschriebenen Qualifikationsturniere (Ranglistenturniere, Gebietsmeisterschaften) sowie an den Veranstaltungen des Verbandes (z. Bsp. SaJuTaTa) ist verbindlich. |
6. | Kadertermine sind verbindlich, ein zeitgleicher Start bei offenen Turnieren, Einladungsturnieren oder Showtänzen ist ausgeschlossen. |
7. | Alle Turnierergebnisse sind dem Kaderbeauftragten vierteljährlich zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. per E-Mail zu melden (jeweils mit Turnierbezeichnung, Ort, Datum, Platz, Anzahl Paare). |
8. | Bei Partnerwechsel und/oder bei Partnertrennung erlischt die Kaderzugehörigkeit. |
9. | Kaderpaare können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen. |
(b) Formationswettbewerbe | |
1. | Die Kaderformationen gehören bis zum Abschluss ihrer Ligasaison dem Kader an. |
2. | Berufungen in den D - 2-Kader erfolgen durch das SLT - Präsidium. Dieses kann diese Berufungen an den Kaderausschuss delegieren. |
3. | Bei Nichtantreten in den laufenden Wettbewerben erlischt die Kaderzugehörigkeit. |
4. | Formationen können eine Kaderzugehörigkeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen. |
V. Förderung
(a) | Kaderpaare und Kaderformationen werden nach den Vorgaben des SLT gefördert. |
(b) | Kaderpaare können – bei gleich bleibenden nationalen Erfolgen und bei Erfüllung der ihnen im sportlichen Bereich gestellten Pflichten – dem Deutschen Tanzsportverband e.V. zur Förderung vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht haben nur der/die SLT–Sportwart/in für den Hauptgruppenbereich und der/die SLT–Jugendwart/in für den Junioren- und Jugendbereich. |
(c) | D-Kader-Lehrgänge sollen mit höchstens 10 Paaren in den Einzelwettbewerben und mit höchsten zwei Formationen in den Formationswettbewerben durchgeführt werden. |
VI. Sportmedizinische Untersuchung
D-Kaderpaare und D-Kaderformationen müssen sich nach Aufforderung durch den SLT oder den Landessportverband sportmedizinisch untersuchen lassen. |
VII. Kaderausschluss
(a) | Kaderpaare und Kaderformationen, die sich nicht sportmedizinisch innerhalb des ihnen vorgeschriebenen Zeitraumes untersuchen lassen, verlieren die Kaderzugehörigkeit. |
(b) | Kaderpaare und Kaderformationen, die ohne Angabe von Gründen nach erfolgter Einladung nicht oder am Lehrgang nur kurzfristig teilnehmen, können ihre Kaderzugehörigkeit verlieren. Ein Fernbleiben muss durch die Kaderbeauftragte / den Kaderbeauftragten genehmigt werden. |
(c) | Kaderpaare und Kaderformationen, die eine Startsperre erhalten, verlieren die Kaderzugehörigkeit nach Maßgabe des Verbandsorgans, welches diese Sperre ausspricht. |
Über einen Kaderausschluss befindet das SLT–Präsidium - dieses kann die Kaderausschlussmöglichkeit an den Kaderausschuss delegieren -, soweit nicht satzungsgemäß andere Organe zuständig sind. |
VIII. Kaderkleidung
(a) | Der SLT legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung fest, die von den Tanzsportlern des SLT-Landeskaders bei Einsätzen in SLT-Ländermannschaften und/oder bei nationalen und internationalen Turnieren zu tragen ist. |
(b) | Die Tanzsportler des SLT-Landeskaders verpflichten sich, nur die offizielle Kleidung des SLT zu tragen. Zusätzliche oder andere Werbeträger dürfen nur mit Zustimmung des SLT angebracht werden. Es ist nicht zulässig, auf der vom SLT gestellten Sportkleidung die vorhandenen Werbeträger abzudecken, zu verändern oder zu entfernen. |
(c) | Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Wettkampfdauer einschließlich der Wettkampfpausen (z. Bsp. im offiziellen Aufwärmbereich, an der Tanzfläche, im Ruhebereich) sowie bei Siegerehrungen, Pressekonferenzen und Pressegesprächen, Empfängen, Fototerminen, oder bei Besuchen der VIP-Lounge. |
(d) | Die Tanzsportler des SLT-Landeskaders verpflichten sich, auf Verlangen an offiziellen Veranstaltungen des saarländischen Landesverbandes als repräsentative Vertreter des Landeskaders teilzunehmen. |
(e) | Diese Verpflichtungen gelten für Tanzsportler des SLT-Landeskaders, die gleichzeitig einem Kader des DTV angehören, nur insoweit sie nicht den Vorgaben des DTV widersprechen. |
Kaderausschuss des SLT
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Manfred Ganster SLT-Sportwart Tel.: 0 68 94 / 32 32 |
Cathrin-Anne Lang SLT-Jugendwartin Tel.: 0 68 42 / 7 06 03 82 |
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Manfred Rau SLT-Lehrwart Tel.: 0 68 31 / 8 26 98 |
Dr. Michael Karst Kaderbeauftragter Tel.: 01 72 / 68 69 63 5 |
SLT-Landeskader Latein 2016
Kader | Paar | Verein |
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D4 | Dominik Bondarev / Irina Shashkova | TSC Schwarz-Gold Casino Saarbrücken |
D3 | Artemi Fursov / Anastasia Huber | TSA Fortuna des ATSV Saarbrücken |
D3 | Ian Böck / Laura Kondraschow | Dancepoint Neunkirchen |
D2 | Andrej Ten / Teodora Elena Banciu | SV Saar 05 Tanzsport |
D2 | Daniel Benoit / Michelle Münsterberg | TG Grün-Gold Saarbrücken |
D2 | Manuel Galba / Shania Galba | Dancepoint Neunkirchen |
D1 | Stephan Giesbrecht / Melanie Wischnewski | Fortuna Tanzsport im ATSV Saarbrücken |
SLT-Landeskader Standard 2016/17
Kader | Paar | Verein |
---|---|---|
D4 | Ovidiu Mihai / Carina Löffler | Dancepoint Neunkirchen |
D3 | Artemi Fursov / Anastasia Huber | TSA Fortuna des ATSV Saarbrücken |
D3 | Ian Böck / Laura Kondraschow | Dancepoint Neunkirchen |
D2 | Andrej Ten / Teodora Elena Banciu | SV Saar 05 Tanzsport |
D2 | Carlos Rudolph / Anastasia Rashkovych | SV Saar 05 Tanzsport |
D1 | Florian Willinger / Lyubov Horkorova | TSA Fortuna d. ATSV Saarbrücken |
D1 | Manuel Galba / Shania Galbova | Dancepoint Neunkirchen |